Ihr externer Berater für Arbeitssicherheit und Gefahrgut.
Wir unterstützen und beraten Sie im Rahmen der Regelbetreuung auf der Grundlage der DGUV 2-Vorschrift und der Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nach §§ 5, 6 ArbSchG und § 3 BetrSichV ist jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Unternehmen durchführen. Er ist verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind.
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten als Beteiligter zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Alle Schulung können auch bei Ihnen vor Ort und entsprechend ihrem Wunschtermin (auch Samstags) durchgeführt werden. Die Schulungen können auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.
Schulungsinhalte:
Nach BGV A1 § 2 Abs. 1 und Betriebssicherheitsverordnung § 9 Abs. 1 ist dafür zu sorgen, dass den Versicherten Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit verwendeten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, wenn dies für die sichere Benutzung der Arbeitsmittel erforderlich ist. Die Betriebsanweisung ist für die Mitarbeiter gut sichtbar auszulegen oder auszuhängen. Am sinnvollsten ist es, die Betriebsanweisung im Rahmen einer Unterweisung zu besprechen.
Anforderungen an Regale sind in Normen festgelegt. Diese sind verbindlich einzuhalten (DIN 15 635). Mindestens einmal jährlich müssen die Regale durch eine befähigte Person (Regalinspekteur) geprüft werden. Zusätzlich muss ein „Sicherheitsbeauftragter für Lagereinrichtungen“ in regelmäßigen Abständen die Regalanlagen kontrollieren und das Ergebnis seiner Prüfung protokollieren.
Alle Mitarbeiter müssen nach DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und mindestens einmal jährlich (nach Bedarf auch öfters) unterwiesen werden. Unterweisungen sind stets zu dokumentieren!
mit Sicherheit gut beraten!
Haben Sie interesse an unseren Dienstleistungen, oder haben Sie eine Frage, dann zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Wild Consulting GmbH