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Wild Consulting GmbH

Ihr externer Berater für Arbeitssicherheit und Gefahrgut.

Wir unterstützen und beraten Sie im Rahmen der Regelbetreuung auf der Grundlage der DGUV 2-Vorschrift und der Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ihre Vorteile

  • Kompetente und aktuell fortgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit mit langjähriger Berufserfahrung
  • Grundvoraussetzung schaffen, den eigenen Betrieb rechtssicher zu führen
  • Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitssicherheit sensibilisieren
  • Kalkulierbare feste Kosten
  • Keine Kosten für interne SiFa durch Schulungen und Weiterbildungen
  • Reduzierung der Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Unfallvermeidung

mit Sicherheit gut beraten

Leistungen

Arbeitssicherheit

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG § 6)
  • Ermitteln und Erkennen von betrieblichen Gefährdungen und Belastungen
  • Beurteilen von daraus resultierenden Risiken
  • Unterstützung und Beratung bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Motivation zu arbeitssicherem Verhalten
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • Prävention im Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Nach §§ 5, 6 ArbSchG und § 3 BetrSichV ist jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Unternehmen durchführen. Er ist verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind.

  • Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation
  • Hinweise bei der Durchführung zur rechtlichen Absicherung des verantwortlichen Unternehmers
  • Mögliche Gefahren ermitteln
  • Gefährdungen beurteilen und bewerten
  • Handlungsbedarf ermitteln
  • Schutzmaßnahmen festlegen
  • Unterstützung bei der Aufnahme der Betriebsstruktur und der Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen
  • Mitarbeit bei der Wirksamkeitskontrolle

Begehungen

  • Regelmäßige Begehungen Ihrer Betriebsstätte unter arbeitssicherheitstechnischen Gesichtspunkten
  • Berichtserstellung zu den arbeitssicherheitstechnischen Begehung
  • Dokumentation der Mängel, Vorschläge und Verbesserungshinweise zu erkannten Abweichungen

Gefahrgutbeauftragter

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten als Beteiligter zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

  • Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen
  • Überwachung aller Vorgänge die mit dem Gefahrguttransport zusammen hängen
  • Hinweise auf Verbesserungen im Bereich Gefahrguttransport

Schulungen

  • Ausbildung von Staplerfahrern
  • Ausbildung von Kranbediener – Brückenkran – Hallenkran
  • Ausbildung von Hubarbeitsbühne

Alle Schulung können auch bei Ihnen vor Ort und entsprechend ihrem Wunschtermin (auch Samstags) durchgeführt werden. Die Schulungen können auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

Schulungsinhalte:

  • Allgemeine Ausbildung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau / Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Fahr- und Stapelübungen nach BGG 925
  • Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Betriebsanweisungen

  • Anwendungsbereich
  • Gefahren
  • Maßnahmen und Regeln
  • Verhalten
  • Erste Hilfe, Ansprechpartner
  • Instandhaltung, Entsorgung

Nach BGV A1 § 2 Abs. 1 und Betriebssicherheitsverordnung § 9 Abs. 1 ist dafür zu sorgen, dass den Versicherten Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit verwendeten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, wenn dies für die sichere Benutzung der Arbeitsmittel erforderlich ist. Die Betriebsanweisung ist für die Mitarbeiter gut sichtbar auszulegen oder auszuhängen. Am sinnvollsten ist es, die Betriebsanweisung im Rahmen einer Unterweisung zu besprechen.

Regalinspekteur

Anforderungen an Regale sind in Normen festgelegt. Diese sind verbindlich einzuhalten (DIN 15 635). Mindestens einmal jährlich müssen die Regale durch eine befähigte Person (Regalinspekteur) geprüft werden. Zusätzlich muss ein „Sicherheitsbeauftragter für Lagereinrichtungen“ in regelmäßigen Abständen die Regalanlagen kontrollieren und das Ergebnis seiner Prüfung protokollieren.

  • Risikoanalyse mit Verbesserungs- und Reparaturvorschlägen
  • Zustand und Wirksamkeit sämtlicher Bauteile
  • Kontrolle der Lagereinrichtung
  • Beurteilung von Beschädigungen an Palettenregalträgern
  • Inspektionsplan
  • Prüfbericht
  • Abgleich der tatsächlichen Belastung mit den zulässigen Lastangaben

Unterweisungen

Alle Mitarbeiter müssen nach DGUV Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und mindestens einmal jährlich (nach Bedarf auch öfters) unterwiesen werden. Unterweisungen sind stets zu dokumentieren!

  • Durchführung der Unterweisungen
  • Dokumentation der Unterweisungen
  • Allgemeine Sicherheitsunterweisung nach BGV A1
  • Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
  • Unterweisung Einsatz von Lastaufnahmemitteln
  • Unterweisung von Kranbedienern
  • Unterweisung Führer von Flurförderzeuge (Staplerfahrer)
  • Unterweisung Baugeräteführer
  • Unterweisung Fahrpersonal
  • Unterweisung Ladungssicherung
  • Unterweisung Erste Hilfe im Betrieb

Wild Consulting GmbH

mit Sicherheit gut beraten!

Unternehmen

  • Bautechniker
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Ausbilder für Führer von Flurförderzeuge (Staplerfahrer)
  • Ausbilder für Kranbediener
  • Ausbilder für Hubarbeitsbühne
  • Regalinspektionen nach DIN 15635
  • Schulungen und Unterweisungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Gefahrstoffe, Fahrtätigkeiten, Ladungssicherung
Mitgliedschaften: VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Ansprechpartner

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Michael Wild
Michael Wild Geschäftsführer
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Ausbilder für Stapler-, und Kranbediener
Eugen Unrau
Eugen Unrau Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Meister
  • Schulungsleiter
  • Ausbilder für Stapler-, Hebebühne-, und Kranbediener

Büro

Cécile Bréard
Cécile Bréard Assistenz der Geschäftsführung / Büroleitung
Vivianne Wild
Vivianne Wild Marketing / Akquise
Michele De Cesare
Michele De Cesare Schulungsvorbereitung / Akquise

Kontakt

Kontaktformular

Kontaktinformationen

Haben Sie interesse an unseren Dienstleistungen, oder haben Sie eine Frage, dann zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wild Consulting GmbH
A: Mühlmatt 8a
, D-77723 Gengenbach
P: 07803 - 926 89 37
M: 0173 426 92 13
E: info-at-wild-arbeitssicherheit-dot-de